🧾 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Der Schornsteinfeger von Séglien
ARTIKEL 1: RECHTSSTATUS
Le Ramoneur de Séglien ist ein umsatzsteuerpflichtiges Selbstbedienungsunternehmen. Innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer : DE 65929802668.
ARTIKEL 2: HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Das Unternehmen ist gegen Berufshaftpflicht bei der MAAF unter der Vertragsnummer : 156199381 G - MCE - 001.
ARTIKEL 3: HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
1. Pflicht zur Einhaltung
- Der Klient muss dafür sorgen, dass seine Installationen den geltenden Normen entsprechen (NF DTU 24.1 und 24.2).
- Jede festgestellte Nichtkonformität wird gemeldet, und es darf keine Schornsteinfegerbescheinigung ausgestellt werden, wenn die Installation als gefährlich oder nicht normgerecht eingestuft wird.
- Es obliegt dem Kunden, die gesetzlich vorgeschriebenen Wartungs- und Kontrollfrequenzen einzuhalten, insbesondere die des Erlass Nr. 2023-641 und des Règlement Sanitaire Départemental Type (RSDT) (Gesundheitsvorschriften des Departements).
- Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung, wenn die Installation von einer nicht qualifizierten oder nicht ausgebildeten Person verändert oder repariert wurde.
- Wird die regelmäßige Dichtheitsprüfung nicht durchgeführt (alle 3 Jahre - NF DTU 24.11 P1, Art. 14.6 und Anhang C), kann das Unternehmen nicht für eventuelle spätere Dichtheitsmängel haftbar gemacht werden.
2. Intervention an bestimmten Geräten
- Pelletöfen : beschränkt sich der Eingriff auf die Reinigung des Rauchabzugs. Der Neustart und die Einstellungen müssen von einem zugelassenen Techniker vorgenommen werden.
- Öl- oder Gaskessel : der Neustart sollte von einem qualifizierten Heizungsfachmann durchgeführt werden.
3. Haftung für Risse oder Schäden
Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für Risse oder Brüche in den feuerfesten Platten (Vermiculit, Schamotte), mit denen beim Schornsteinfegen hantiert wird.
3a. Zuschläge für Interventionen
- Je nach Komplexität der Demontage/Montage der Windabweiser kann ein Aufschlag von 0 bis 20 € erhoben werden.
- Ein Zuschlag von 70 € wird für Massepfannen (PDM).
4. Nicht sichtbare oder unzugängliche Elemente
- An nicht sichtbaren oder unzugänglichen Teilen kann keine Diagnose durchgeführt werden. Der Kunde muss deren Zugänglichkeit gewährleisten.
- Falls der Zugang verweigert wird, kann das Unternehmen nicht haftbar gemacht werden.
- Gemäß dem Erlass Nr. 2023-641 vom 20. Juli 2023, Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, den Zustand von Stümpfen und Zubehör (Hüte, Mitren, Staubsauger...) zu überprüfen.
- Der Schornsteinfeger muss einen ausreichenden Zug und eine ungehinderte Zufuhr von Verbrennungsluft gewährleisten.
- Im Falle einer beschädigten, falsch installierten oder nicht konformen Verrohrung kann die Intervention verweigert werden und ein Anomaliebericht wird dem Kunden ausgehändigt.
5. Sauberkeit des Ortes
- Das Unternehmen unternimmt alles, um die Staubentwicklung zu begrenzen, aber einige Ablagerungen (Ruß, Bistre, Calcin) können bestehen bleiben.
- Der Klient muss sensible Bereiche um den Einsatzort herum schützen.
- Auf porösen Materialien (Stein, Putz, unbehandeltes Holz) kann es zu Ablagerungen kommen. Das Unternehmen kann nicht für hartnäckige Flecken haftbar gemacht werden.
6. Verrohrung und Abschluss
- Wenn vorgeschriebene Elemente (Schelle, Hut usw.) fehlen, kann das Kehren unmöglich oder riskant sein.
- Von flugsicheren Gittern wird abgeraten, da sie den Zug beeinträchtigen. Das Unternehmen kann den Eingriff verweigern, wenn ein Risiko festgestellt wird.
- Eine normgerechte Regenschutzkappe wird empfohlen.
7. Entmoosen des Daches
- Die Behandlung zielt auf die Entfernung von Moosen und Flechten ab, nicht auf die Gewährleistung eines ästhetischen Ergebnisses.
- Die Ergebnisse hängen vom Zustand des Daches ab. Spätere Infiltrationen liegen nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers.
- Ein zweiter Durchgang kann innerhalb von 12 Monaten angeboten werden und wird mit 50 % des ursprünglichen Tarifs berechnet.
- Es ist ratsam, nach dem Eingriff die Dachrinnen und Abflüsse zu überprüfen.
8. Höhere Gewalt
Das Unternehmen haftet nicht für eine Verzögerung oder Nichtdurchführung im Falle höherer Gewalt (Unwetter, Fahrzeugausfall, Gesundheitsprobleme usw.).
ARTIKEL 4: STORNIERUNGSPOLITIK
- Stornierung innerhalb von 24 Stunden: 50 % des in Rechnung gestellten Betrags.
- Stornierung am selben Tag oder unbegründetes Fernbleiben: 100 % in Rechnung gestellt.
- Nicht konforme Installation: 35 € für Anfahrt und Zertifikat “Nicht gefegter Generator”.
ARTIKEL 5: METHODEN UND BEDINGUNGEN DES SCHORNSTEINFEGERS
1. Bevorzugte Methode
Der Schornsteinfeger wird von unten soweit möglich, aus Gründen der Sicherheit und Sauberkeit. Falls dies nicht möglich ist, kann je nach Zugangsbedingungen und technischer Konformität eine Schornsteinreinigung von oben in Betracht gezogen werden.
2. Bedingungen für die Ablehnung
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine ungesicherte, nicht konforme oder von oben aufgezwungene Intervention ohne technische Begründung abzulehnen.
3. Vorsichtsmaßnahmen vor und nach
- Der Gast muss sicherstellen, dass das Gerät ausgeschaltet und kalt ist.
- Der Raum um den Kamin herum muss frei sein.
- Am Ende des Eingriffs wird ein visueller Test auf Leere durchgeführt.
4. Verpflichtung des Klienten
- Sicheren Zugang gewährleisten.
- Einhaltung der gesetzlichen Frequenzanforderungen (Dekret 2023-641 und RSDT).
ARTIKEL 6: SCHORNSTEINFEGERBESCHEINIGUNG
Im Anschluss an jede Intervention wurde ein Schornsteinfegerbescheinigung wird dem Kunden innerhalb von fünfzehn Werktagen ausgehändigt. Dieses Dokument wird von den Versicherungen im Schadensfall eingefordert.
ARTIKEL 7: ZAHLUNGSMODALITÄTEN
- Akzeptierte Zahlungen: Bargeld, Scheck, Banküberweisung.
- Maximale Frist: 30 Tage ab Rechnungsdatum.
- Verzugszinsen: 10 % des geschuldeten Betrags + Pauschalentschädigung von 40 € (Artikel L441-10 des Handelsgesetzbuchs).
ARTIKEL 8: RECHTE AM BILD
- Die während der Intervention aufgenommenen Fotos können zu Beweiszwecken gespeichert und für die Kommunikation des Unternehmens (Website, soziale Netzwerke) verwendet werden.
- Der Kunde kann dem jederzeit durch eine einfache schriftliche Anfrage widersprechen.
- Die Bilder werden maximal 5 Jahre aufbewahrt, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder ein Gutachten.
ARTIKEL 9: STREITIGKEITEN UND SCHLICHTUNG
1. Einvernehmliche Regelung
Im Streitfall wird der Kunde aufgefordert, sich mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden (per Post oder E-Mail mit Belegen).
2. Mediation
Gemäß Artikel L.612-1 des Verbraucherschutzgesetzes kann der Kunde kostenlos einen Schlichter über die europäische Plattform : https://ec.europa.eu/consumers/odr.
3. Gerichtliche Beschwerde
Wenn keine Einigung erzielt wird, werden alle Streitigkeiten vor dem Gericht in Lorient. Das anwendbare Recht ist das französisches Recht.
ARTIKEL 10: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Wenn eine Klausel für ungültig befunden wird, bleiben die anderen gültig.
- Die Annahme der vorliegenden AGB gilt mit der Bestätigung eines Termins oder der Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährleisten einen klaren und professionellen Rahmen für jede Intervention.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
